Samstag, 18. März 2017

Sargnagel & Co.- Staatsfeinde auf Steuerzahlers Kosten

Werte Gemeinde,
vor einigen Jahren folgte ich den Aufruf des ALLGMÄCHTIGEN und tat zum vorerst letzten Mal in meinem 103- jährigen Leben eine Reise; diesmal ins weite Deutsch- Südwestafrika (unredl.: "Namibia"), um den dortigen Eingeborenen mit nur sieben Sachen deutsche Zucht, Ordnung und Ehrfurcht vor dem HERRn zu lehren.
Ebendiese sieben Sachen in Sack und Pack- Bibel, Rosenkranz, Kruzifix, Rohrstock, Stacheldraht, Zuckerbrot und Peitsche- traf es mich wie der Blitz: "Ei, unmöglich kann ich meine Internetz- Ventilatoren für die nächsten Jahre alleine lassen, ohne diese vor den himmelschreiendsten Gefahren zu warnen, derer Sie ohne mein straffes Regiment bestimmt anheimfallen fallen werden."
Vor diesem Hintergrund, meine Herren, entstand unter anderem jener Artikel, in welchem ich über die vorbildliche Haltung Marokkos gegenüber kindlicher Unzucht berichtete (Schalten Sie hier).

Trotz meines Alters gab mir der HERR die Kraft, eine dreitägige Wanderung durch den afrikanischen Busch anzutreten und zu überstehen

Deutsche Zucht in Afrika- der bildliche Beweis meiner grenzenlosen Liebe und Fürsorge 

Nun, was ist geschehen, während ich meine gesamte Liebe, mein gesamtes Verständnis und meine gesamte Aufmerksamkeit nur diesen- leider sehr renitenten- Negern widmen konnte?
Genau diese Frage provoziert mich erneut dazu, Marokko in den Mittelpunkt meiner Betrachtungen zu stellen.
Denn: während sich eine Vielzahl anderer falschgläubiger Länder, wie etwa die Türkei unter Erdogan oder Pakistan, in Riesenschritten in Richtung Demokratie, Rechtsstaat (d.h. Kirchenstaat) und des einzig wahren, ergo katholischen Glaubens, bewegen, ist es gerade der kleine Maghreb- Staat, der sich auf einmal über alle zivilisatorischen Gebote hinwegzusetzen scheint!!!

Da treffen sich also drei bergdeutsche Weiber (Polygamie dürfte inzwischen auch legalisiert worden sein, anders kann ich mir nicht erklären, was drei Maiden in einer einzigen Küche zu suchen hätten); entscheiden, sie seien Künstlerinnen und beantragen ein Reisestipendium vom (öster-)Reichskultusministerium.
Wie es dazu kommen konnte, dass der mir (leider!) unbekannte Herr Ehevorsteher (altmodisch: Ehegatte) der drei Damen derart abstruse, perverse Vorstellungen überhaupt erst ermöglichte, wird die Justiz wohl noch lange Zeit beschäftigen. Der entrüstete Leser hingegen braucht erst gar nicht auf den richterlichen Beschluss zu warten, um das bestätigt zu haben, was jeder, der klar bei Verstand ist, von erster Sekunde an ohnehin wissen musste:

Bei all diesen windigen, dubiosen Gestalten handelt es sich wieder einmal um jene ganz bestimmte Kaste an körperlich wie geistig entarteten Elementen, die versuchen, durch ihren staatsfeindlichen Ungeist Kommunismus und Emanzipation Tür und Tor zu öffnen!!!

Hierbei erwähnt seien im Besonderen die gemeinen und niederträchtigen Äußerungen gegenüber unseres (im In- und Ausland hoch geschätzten und allseits geliebten) Bundespräsidenten, Ing. Norbert Hofer (Schalten Sie hier!)

Demgegenüber erscheint das (vom Steuerzahler finanzierte) Reisestipendium von 750 Mark als ein geradezu lächerlich kleiner Preis, um jenes Gesindel zumindest für 10 Tage außer Landes geschafft zu haben.

Während man bei uns in Mitteleuropa darüber frohlocken und den HERRn preisen kann, muss sich die internationale Wertegemeinschaft dennoch einige unangenehme Fragen stellen:
Wie konnte es bitte passieren, dass ein redlicher Staat wie Marokko zulässt, dass...

  • drei unbegleitete, geistig minderjährige Weibsbilder ohne männlichen Vormund einreisen konnten
  • ebendiese Subjekte ohne Weiteres ein Haus mieten konnten, obwohl solche besitzrechtlichen/finanziellen Transaktionen bei allein reisenden Frauen nur Küchen, nicht aber  ganze Häuser betreffen können
  • es den örtlichen Behörden nicht gelang, die ungeheuerlichen Vorgänge, die sich während dieser 10 Tagen dort abspielten, zu unterbinden

Das Trio besaß sogar die Frechheit, sein Treiben in Form eines "Reisetagebuchs" in einer öffentlichen Zeitung publik zu machen.
Unverblümt wird da von Drogenkonsum, Tierquälerei und den widerwärtigsten Formen menschlicher Unzucht berichtet.
Meine Herren, Sie werden verstehen, dass ich meine gut überlegten und von bestem christlichen Wissen und Gewissen geformten Sätze nicht mir dem verbalen Dreck dieser "Künstlerinnen" vermischen möchte.
Sollte Ihnen aber in diesem Moment ein großer Eimer zu eigen sein, verweise ich Sie gerne auf jenes "Reisetagebuch": Schalten Sie hier!

"Ei, der Klebstoff bekommt mir gar wohl"- kommunistischer Bandit Sargnagel mit standesgemäßer Kopfbedeckung


Obendrein prahlte man noch mit einem weiteren Kostenzuschuss (!!!) vonseiten des Ministeriums und verhöhnte dabei unsere (im In- und Ausland geschätzte, allseits geliebte) Regierungspartei, die FPÖ!

Was nun folgte, was wohl eines der glänzendsten Beispiele menschlicher Zivilcourage: nachdem die höchst löbliche KRONEN ZEITUNG von diesen unhaltbaren Zuständen berichtete, standen tausende Menschen auf und bezogen gegen diese teuflischen Hetze öffentlich Stellung.

So etwas wäre vor meiner Partenz vor vier Jahren in unseren Breiten noch undenkbar gewesen.
Nichtsdestotrotz existieren neben der redlichen Volksmasse besorgter Bürger immer noch die parasitären Medien mit ihren Falschnachrichten (unredl.: Fake News), die sich auch dieses Mal auf die Seite der Volksschädlinge geschlagen haben, wie es der Natur linkslinker Schreiberlinge eben entspricht. Schalten Sie hier!

Alternative Fakten schaffen- jetzt!!!


Haben Politik und Justiz bisher versagt, so muss nun jeder rechtschaffende Christ einzeln dafür Sorgen, dass dem Willen des HERRn Folge geleistet wird und dass hiermit folgende Konsequenzen gezogen werden:

1. Die Identität jenes Mannes, der die drei Weiber ehelichte, ist zu identifizieren, die gesuchte Person vor ein unabhängiges Tribunal unter dem Vorsitz der katholischen Kirche zu stellen und nach einem eigens dafür zu erlassenden Küchengesetz anzuklagen:


Gesetz zur Regelung des Verhältnisses von Küche und Staat, Nr. 13/2017


§1 (grundlegende Bestimmungen)

(1) Das Weib ist ein sündiges Wesen und muss als solches stets unter der Obhut einer männlichen Person stehen
(2) Männliche Obhut bedeutet:
  • im Alter von 0-12 Jahren der Herr Vater
  • mit Beendigung des 13. Lebensjahres der Herr Ehevorsteher
 (3) Ehevorsteher kann jede männliche Person katholischen Glaubens werden, welche das 14. Lebensjahr erreicht hat.


§2 (besitzrechtliche Bestimmungen)

(1) Das Weib gehört zum beweglichen Besitz der katholischen Kirche
(2) Mit der Eheschließung schließt der Herr Ehevorsteher automatisch einen Pachtvertrag mit der Kirche, welcher seine Gültigkeit verliert durch:
  • Ableben des Herrn Ehevorstehers oder
  • Annullierung der Ehe nach §4 Abs. (2), (3) bzw. §3 Abs.(5) und(6)
(2) Es ist dem Herrn Ehevorsteher nicht gestattet, das Weibe ohne vorherige Genehmigung des Ortspfarrers aus der Küche zu entwenden


§3 (Rechte und Pflichten)

(1) Es ist das Recht des Weibes, zu schweigen
(2) Es ist die Pflicht des Weibes, Kinder zu bekommen, sowie Küche und Wäsche instand zu halten

(3) Nach §2 Abs. (1) und (2) hat der Herr Ehevorsteher die Pflicht, das Weibe als kirchliches Besitzgut auch im Sinne und Geiste der katholischen Kirche zu verwalten und nach den in Abs. (4) vorgeschriebenen Bestimmungen zu formen

(4) Es ist die Pflicht des Mannes, das Weibe stets auf den Rechten Pfad zu geleiten. Dabei ist der Rohrstock zu gebrauchen

(5) In Missbrauchsfällen hat das Weib das Recht, beim zuständigen Priester oder Ortspfarrer ein Scheidungsverfahren zu beantragen
(6) Als Missbrauch ist zu verstehen:
  • die Verweigerung des Grundrechtes auf Bibelkunde
  • die Verweigerung der körperlichen Liebe durch den Rohrstock
  • die Verweigerung des Rechtes, zu schweigen


§4 (Strafbestimmungen)

(1) Der Herr Ehevorsteher haftet zur Gänze für sein Weib
(2) Bei Zuwiderhandlung sämtlicher oben angeführter Bestimmungen ist der Herr Ehevorsteher zu bestrafen durch:
  • sofortige Annullierung der Ehe
  • Sterilisation
(3) In besonderen Fällen ist die Todesstrafe anzuwenden 
(4) Jeglicher unbeweglicher und beweglicher Besitz des Herrn Ehevorstehers, damit eingeschlossen sämtliche Weiber, verfällt automatisch dem Vatikan


2. Selbstverständlich ist hierbei Absatz (3) anzuwenden.

3. Des Weiteren ist eine parlamentarische Untersuchungskommission einzurichten, die das behördliche Versagen prüfen soll.

4. Sofortige Sanktionen gegen Marokko: Ausschluss aus den Vereinten Nationen, Einreiseverbot sämtlicher Bürger dieses Landes, Einfrierung der Finanzmittel, Verhängung eines Wirtschaftsembargos, optional: Militärintervention.

Nur so kann wieder Recht und Ordnung in der Welt hergestellt werden. Gerade in Zeiten wie diesen, da uns Erdogan, Putin und Trump in ein neues, GOTTgefälliges Zeitalter führen, kann man solche Ausreißer am wenigsten gebrauchen.








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